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Anlage EÜR 2011 Einnahme-Überschussrechnung 

Seit einem BFH-Urteil vom November 2011 ist höchstrichterlich bestätigt, dass die Anlage EÜR anstatt einer formlosen Einnahme - / Überschussrechnung eingereicht werden muss, sofern es sich nicht um einen Kleinstbetrieb handelt. Das Steuerformular zur Gewinnermittlung können Sie direkt am PC ausfüllen und den Vordruck mit dem kostenlosen Acrobat Reader ab Version 8.0 auch speichern !

 

PDF- Dokument 3 Seiten
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