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Rentenversicherung Ausbildungszeit |
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Sichern Sie sich Ihre Berufsausbildungszeit bei der Rente !
Ausbildungszeiten werden mit 75 % des Durchschnittseinkommens bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist aber die korrekte Kennzeichnung als
"Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung".
Steht in Ihrem Versicherungsverlauf lediglich "Pflichtbeitragszeiten", so können Sie mit diesem Musterbrief die entsprechende Ergänzung beantragen. Die Kopie Ihres Ausbildungsvertrages und Prüfungszeugnisses sollten Sie dem Schreiben beifügen.
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