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Sonderkündigung Krankenkasse 

Einige Krankenkassen möchten gerne Zusatzbeiträge von Ihren Versicherten erheben, die der Arbeitnehmer alleine zu zahlen hat.

In diesem Fall der Beitragserhöhung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden und zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die z. B. keinen Zusatzbeitrag erhebt. Die übliche 18-monatige Mindestbindung an eine Krankenkasse entfällt bei einer Beitragserhöhung.

Für Versicherte mit einem freiwilligen Wahltarif, z. B. mit einer Selbstbeteiligung oder einer Beitragsrückerstattung gilt das Sonderkündigungsrecht für einen Kassenwechsel allerdings nicht. Die Bindungsfrist beträgt dann 3 Jahre.

 

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