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Antrag Aufwandspauschale für Betreuer gem. § 1835a BGB |
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Gemäß § 1835 a BGB hat ein ehrenamtlicher Betreuer Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Sofern keine Einzelnachweise eingereicht werden, kann für mittellose Betreuungspersonen mit diesem Musterbrief eine pauschale Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch.
Der Vordruck lässt sich am Bildschirm ausfüllen.
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