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Verzeichnis über GWG - geringwertige Wirtschaftsgüter 

Alle GWG - geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben. Dies gilt für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter ab dem Jahr 2010 mit Anschaffungskosten bis netto 410 € (die alte Regelung wie in den Jahren bis 2007 wurde wieder eingeführt). Die Poolabschreibung (von 150,01 - 1000 €) kann wahlweise auch weiterhin genutzt werden. Dann müssen in dem Verzeichnis die GWG bis 150,01 € Anschaffungskosten / Herstellungskosten erfasst werden.

Mit diesem Formular listen Sie zur Vorlage beim Finanzamt Ihre GWG auf.

Der Vordruck kann bequem am Bildschirm ausgefüllt und ab Acrobat Reader 7.0 gespeichert werden

Beliebig oft benutzbar.

 

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