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Freistellungsauftrag Abgeltungssteuer 

Vermeiden Sie die Abgeltungssteuer mit einem Freistellungsauftrag und senden Sie Ihrer Bank dieses Formular. Damit bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne durch den Sparer-Pauschbetrag (früher: Sparerfreibetrag ) bis 801 € bzw. bei Ehegatten bis 1602 € im Jahr steuerfrei. Ansonsten oder bei höheren Kapitaleinkünften ist Ihre Bank verpflichtet, von den Zinseinnahmen bzw. Gutschriften aus anderen Wertpapieren 25 % Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen.

Das Formular mit Adressfeld kann bequem am PC ausgefüllt werden.

 

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